gesetzliche Kündigungsfristen
vom 15.3.2018
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Darin wurde festgehalten, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden kann. ... Das Recht zur fristlosen Kündigung aus besonderem Grund bleibt davon unberührt. ... Wäre in diesem Falle die Kündigungsfristen 6 Wochen zum Quartlende, 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats?