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gesetzliche Kündigungsfristen

15. März 2018 20:20 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 13.01.1999 habe ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Darin wurde festgehalten, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden kann.
Am 27.01.2006 wurde dieser Arbeitsvertrag auf Grundlage des seit 13.01.1999 bestehende Arbeitsverhältnis folgende Änderung und Neuerfassung des Arbeitsvertrages vereinbart:
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits ordentlich nach den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus besonderem Grund bleibt davon unberührt.

Da ich vor habe mir einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, stellt sich die Frage zu wann kann ich mein Arbeitsverhältnis kündigen kann? Wäre in diesem Falle die Kündigungsfristen 6 Wochen zum Quartlende, 4 Wo­chen zum Fünf­zehn­ten oder zum En­de ei­nes Ka­len­der­mo­nats?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

15. März 2018 | 20:50

Antwort

von


(2320)
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50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Die Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt. Da es in Ihrem Arbeitsvertrag heißt, daß die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, gilt für Sie § 622 Abs. 1 BGB .

Danach können Sie das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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