Kündigung Vermieter, Zwangsverwaltung
vom 13.12.2006
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Wir haben nach Kenntnis dieser Sachlage die Mieter schriftlich und persönlich gebeten, den ursprünglich vereinbarten Mietzins zu zahlen, was diese jedoch ablehnen. ... 4.Ist der Unterschied zwischen der tatsächlich gezahlten und der im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Miete ein Mietrückstand, der uns als Vermieter zu einer Kündigung (fristlos in Kombination mit fristwahrend)? ... Auch diese Regelung wurde vom Zwangsverwalter stillschweigend so akzeptiert, allerdings unseres Wissens nach nicht schriftlich.