Das mir bekannte Verhältnis aus Leistung ( Dienst oder Ware ) und Gegenleistung (Geld) ist ja hier ein wenig umgekehrt, da ich ja nun zuerst eine Geldleistung erbringe, um danach Dienstleistungen zu erhalten. 2)Welche rechtliche Zuordnung hat das im voraus an den Dienstleister gezahlte Geld? ... Schlichtweg kann ich dies nicht eindeutig zuordnen. 3) Damit zur Kernfrage: Wenn ich für eine undefinierte Anzahl unbestimmter Dienstleistungen (das ist es ja bei der Zahlung an die Telekom, da ich ja noch nicht wissen kann, wie viele Einheiten der unterschiedlichen Leistungen ich wann in Anspruch nehmen werde, lediglich die unterschiedlichen Preise für eine Einheit X sind definiert) eine Summe vorab an den Dienstleister zahle, müsste es da doch tatsächlich irgendwo eine Regelung geben, die diesen dazu verpflichtet eine Rechenschaft darüber abzulegen, was er mit diesem Geld getan hat?