Es existiert hierfür ein eigener Tarifvertrag. ... Dies regelt ein neuer Tarifvertrag der GmbH. ... Es gibt schließlich einen eigenen Tarifvertrag, der über dem Mindestlohn liegt?
HR verneint dies mit Hinweis auf meine Betriebszugehörigkeit und den Zusatz im Vertrag, Nämlich, dass bei längerer Zugehörigkeit die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers so lang ist, wie die des Arbeitgebers (diese steht im Tarifvertrag).
Vertrag -in Anlehnung an Tarifvertrag BZA- beträgt der Urlaubsanspruch im 1. ... Das Bundesurlaubsgesetz spricht von WERKTAGEN, also auch von Samstagen, der Arbeitsvertrag jedoch von ARBEITSTAGEN, was nach meiner Auffassung bedeutet, dass ich Anspruch auf 24 Tage habe, ab Mai anteilig somit 16 Tage.
Ich wurde am 1.11.2006 mit einem befristeten Arbeitsvertrag bei meiner jetzigen Firma eingestellt. ... Kann ich mich trotz des neuen Arbeitsvertrages darauf berufen, bereits am 1.11.2006 eingestellt worden zu sein? Welche Chancen hätte eine gerichtliche Einforderung zu dem Zeitpunkt, an dem nach dem alten Tarifvertrag meine erste Lohnsteigerung fällig geworden wäre?
Ich möchte meinen Arbeitsvertrag aber gern behalten, weil ich bestrebt bin meine Krankheit zu beheben und die Rente 2017 nicht verlängern zu lassen. ... Dazu zu sagen wäre, dass es sich zwar um einen relativ großen Arbeitgeber der freien Wirtschaft handelt, jedoch kein Betribsrat und auch kein Tarifvertrag besteht. Im Arbeitsvertrag ist hinsichtlich EU Rente auch nichts geregelt.
Auf Nachfrage hieß es wir bekämen unseren offiziellen Arbeitsvertrag gesammelt erst Anfang des Monats August da die Prüfungstermine der Azubis über den Juli verstreut sind. Im Zeitraum nach unserer Prüfung und dem August wäre das laut meiner Ausbilderin dann ein schwebend unwirksamer Arbeitsvertrag.
Gerne möchte ich Sie um einen kurzen Rat bezüglich meiner Kündigungsfrist fragen: Mein Arbeitsvertrag läuft seit 01.Sept. 2009, also knapp 8 Jahre. ... 1a) Würde das bedeuten, dass ich als Arbeitnehmer sonst auch längere Fristen habe oder immer die 2 Monate, wie es im Arbeitsvertrag steht?
Ich plane meinen Arbeitsvertrag zum 15.07.13 zu kündigen (es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, ich habe ca. 7 Jahre bei diesem Arbeitgeber gearbeitet) und frage mich, welchen Resturlaubsanspruch ich jetzt noch habe. ... Meine Frage: bezieht sich der Urlaubsanspruch nur auf den gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen oder auf den im Arbeitsvertrag vereinbarten Urlaubsanspruch von 30 Tagen? Im Arbeitsvertrag ist lediglich formuliert: "Ihr Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr", also keine explizite Trennung in gesetzlichem und darüberhinausgehendem Anspruch oder die Vorgabe, dass genommener Urlaub zuerst auf den gesetzlichen Anspruch angerechnet wird.
Ich möchte einen neuen Arbeitsvertrag für ein neues Arbeitsverhältnis prüfen lassen bzw. den Teil mit der Arbeitszeit und der Vergütung(s.u.).
Ich war mehrere Jahre Werkstudent bei einem Unternehmen und bin jetzt fester Mitarbeiter, allerdings wieder nur mit befristeten Arbeitsvertrag. Meiner Meinung nach hätte ich eigentlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten müssen. Hier mal mein genauer Werdegang bei dem Unternehmen: 01.11.2016 – 31.10.2018 „normaler" Werkstudentenvertrag, welcher innerhalb dieser Zeit dreimal verlängert wurde. 01.11.2018 – 31.05.2019 "Spezieller Werkstudentenvertrag", der hier "Student in Praxis Vertrag" heißt und am Tarifvertrag angegliedert ist, womit eine Übernahme nach erfolgreicher Abschlussarbeit zusichert wird.
Es gibt einen Vertrag mit der Firma selber und als gesamtes steht alles unter dem DeHoga-Tarifvertrag NRW. ... Tarifvertrag, mit einem Tag Freizeit abgegolten werden soll.
Bezüglich Arbeitszeit steht in meinem Arbeitsvertrag: "Die reguläre wöchentliche Beriebszeit der Gesellschaft umfasst alle 7 Wochentage von 0-24 Uhr. ... Es steht auch nirgendwo schriftlich (weder im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarun).
Hierfür muss auf den gesamten Tarifvertrag Bezug genommen werden. Wurde im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Kündigungsfrist keine Wahl getroffen, so gilt gemäß § 305c Abs. 2 BGB die für Ihre Frau vorteilhaftere Regelung.
Im Herbst 2007 und im Sommer 2008 wies ich meinem Arbeitgeber mit Bezug auf meinen Arbeitsvertrag darauf hin, dass das zu dieser Zeit gezahlte Entgelt nicht mit dem übereinstimmt, was mir laut Tarifvertrag zustehen würde. Der Arbeitgeber lehnte eine Anpassung meines Entgelts auf das im Tarifvertrag festgeschriebene Entgelt ab und gab mir 2007 eine Gehaltserhöhung von 50,- € und 2008 eine Gehaltserhöhung von 100,- €. Die beiden Gehaltserhöhungen entsprachen aber bei Weitem nicht dem, was mir aus meiner Sicht laut Tarifvertrag zugestanden hätte.