Guten Tag, ich möchte diesen Sommer meinen Arbeitgeber wechseln und bräuchte daher Beratung ob ich die Kündungsklausel in meinem (Nachtrag zum) Arbeitsvertrag richtig auslege.
In meinem Arbeitsvertrag sind 14 Tage Kündigungsfrist festgelegt. Meine Fragen: Wie lange ist meine Kündigungsfrist, wenn ich seit 12 Jahren in dieser Firma beschäftigt bin und mein Arbeitsvertrag von 1998 ist?
Ich frage mich, ob mein unbefristeter Arbeitsvertrag durch die Beantragung der Erwerbsminderungsrente wohlmöglich erlischt bzw. beendet wird. ... Hier der betroffene Auszug aus dem Arbeitsvertrag: 8. ... Bleibt mein Arbeitsvertrag bestehen, wenn ich eine Erwerbsminderungsrente beantrage?
Im Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des Quartals angegeben, sowie die Klausel, dass sich die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in selbem Maße verlänger, wie die für den Arbeitgeber.
Sehr geehrter Damen und Herren, ende Januar werde ich meine Ausbildung zum Bürokaufmann erfolgreich abschließe. Nach meiner bestandenen Prüfung kann ich einen großem deutschen Versicherer im Angestelltenverhältnis beitreten. Meine Frage an Sie: Ich bekomme in den ersten 6 Monaten ca. 1800 € Brutto nach Tarifvertrag des privaten Versicherungsgewerbe, danach 900 € Brutto, die (ins verdienen gebracht werden müssen).
In meinem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten: "Sie bedürfen zur Ausübung einer auf Erwerb ausgerichtete Nebentätigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zusage...ebenfalls bei einer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung Ihrerseits an einem Unternehmen...das mit der XX GmbH im Wettbewerb steht."
Dabei beruft sich mein AG auf folgende Klausel im Arbeitsvertrag: -"Scheidet der Arbeitnehmer nach Entstehung eines Urlaubsanspruches und somit eines Urlaubsgeldanspruches im Laufe eines Kalenderjahres aus, so wird das Urlaubsgeld entsprechend der vorstehenden Berechnung anteilig auf die Zeit vom 01.01 bis zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses gekürzt" -"Der jeweilige Rechtsgrund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist für die Entstehung eines Rückzahlanspruches ohne Belang."
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Arbetgeber möchte gern, dass ich einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichne. ... Diese Klausel könnte dies nun im schlimmsten Fall aushebeln. ... Also: Ist diese Klausel mit der Gehaltsreduzierung üblich und mit dem Arbeitsrecht vereinbar?
Ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen und habe folgende Klausel im Arbeitsvertrag stehen: Kündigung: Für die Kündigung des Dauerarbeitsverhältnisses gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen; gesetzlich für den Arbeitgeber verlängerte Fristen sind auch vom Arbeitnehmer einzuhalten. ... Nun teilt mir jedoch der Arbeitgeber mit das aufgrund der Arbeitsvertrags für mich auch die gleichen Fristen gelten wie für den Arbeitgeber, die in § 622 BGB im Absatz 2 aufgeführt sind.
Stimmt es dass ein Arbeitsvertrag spätestens 5 Tage nach Beginn der Tätigkeit unterzeichnet werden sollte? Ist es normal, daß der Vertrag eine Klausel beinhaltet, dass sich der Vertrag nach 3 Monaten Probezeit nur um ein Jahr verlängert?
Im Vertrag ist die folgende Klausel enthalten: "Die von den Auftragnehmern (Unternehmen) zu stellende Betreuungskraft darf von den Auftraggebern nach Beendigung dieses Vertrages nicht auf Dauer von 12 Monaten abgeworben oder im Haushalt der zu betreuenden Person beschäftigt werden". Frage 1: Ist diese Klausel wirksam?
Sehr geehrte Damen und Herren, In einem mir kürzlich angebotenen Arbeitsvertrag als leitende Angestellte sind einige offene Punkte bzw. unklare Formulierungen enthalten, die mir ein wenig Bauchschmerzen verursachen: 1.
Guten Tag, Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, den ich aufgrund eines anderen Angebotes nicht antreten möchte. Der unterschriebene Arbeitsvertrag enthält eine Klausel, in welcher eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist.
Dies möchte mein aktueller und zukünftiger Vorgesetzter zum Anlass nehmen, mit mir einen neuen Arbeitsvertrag mit der juristischen Person, bei welcher sämtliche andere Teamkollegen (abgesehen von einer Ausnahme) beschäftigt sind, abzuschließen.
Guten Tag, mein Arbeitsvertrag ist bis zum 31.3.2010 befristet. ... Jetzt heißt es im Arbeitsvertrag: "Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf dieser Frist (Anmerkung:31.3.2010), wenn es nicht vom Arbeitgeber ausdrücklich verlängert wird." Meine Frage dazu: Ist diese Klausel rechtens oder muss ich als Arbeitnehmer einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses explizit zustimmen?
Zum Thema Urlaub: Laut Arbeitsvertrag hatte ich 2024 einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub, wovon ich 21 genommen habe. ... Der Arbeitsvertrag enthält hierzu folgende Klausel: „Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. ... Ich bin der Meinung, dass diese Klausel mit § 24 Abs. 2 MuSchG unvereinbar ist, da diese gesetzlich den Erhalt des Urlaubsanspruchs bis mindestens Jahresende nach dem Mutterschutz sichert.