Kündigung Gewerbemietrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Meiner Meinung nach greift die Verlängerung des Vertrages, wie sie in Nr. 2, 2. Satz geregelt ist, nicht, da dies Nr. 1 und Nr. 4 des Vertrages widersprechen würde. ... Meiner Meinung nach liegt also keine Verlängerung des Vertrages nach Nr. 2, 2.