Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
I. Aus dem Umstand, dass Sie per SMS „nur eine Frage gestellt“ haben, kann man ohne Weiteres natürlich keinen Vertragsschluss herleiten. Über die Bedingungen eines Vertrages hätten Sie sich einigen müssen. Dazu gibt jedoch der Inhalt der SMS nichts her.
II. Aus der Überschrift Ihrer Anfrage meine ich jedoch erkennen zu können, dass Sie im Vorfeld einen „Testzugang“ in Anspruch genommen haben, woran sich möglicherweise ein Vertrag „angeschlossen“ hat. Dazu sollten Sie ggf. noch Ausführungen machen.
Nach dem jetzigen Sachstand kann ich Ihnen aus anwaltlicher Vorsicht nur raten, schriftlich den Widerruf und die Anfechtung dieses etwaigen Vertrages zu erklären und sich auf den Standpunkt zu stellen, dass ein Vertrag in keinem Fall zu Stande gekommen ist, weshalb Sie auch keine Zahlungspflichten treffen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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