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Testzugang mit Gewinnspiel -Vertrag abgeschlossen

3. April 2006 19:38 |
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Internetrecht, Computerrecht


Guten Tag m.E. habe ich dem SMS Anbieter nur eine Frage gestellt. Diese lautete:
Guten Tag ,
>
> wie hoch ist denn der Jahresbetrag??
>
>
> mit freundlichen Grüßen
xxxxxx
Darauf hin bekomme ich jetzt folgende mail:

Da Sie uns keinen Widerruf zugesandt haben wurde der Vertrag um ein Jahr verlängert.

Zudem konnten Sie in den AGB, die Sie ja gelesen und akzeptiert haben, sehr gut lesen, dass es 8 Euro / 12,50 CHF monatlich kostet und eine Vorauszahlung von ein Jahr zu leisten ist.
Die Firma firmiert unter xxx.de, mit Adresse in der Schweiz und der Vorwahl 0042xxx, das ist Tschechien.

Meines Wissens habe ich nichts bestellt, nicht mal am Gewinnspiel teilgenommen.
Wie soll ich mich verhalten?
mit freundlichen Grüßen
C.M.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

I. Aus dem Umstand, dass Sie per SMS „nur eine Frage gestellt“ haben, kann man ohne Weiteres natürlich keinen Vertragsschluss herleiten. Über die Bedingungen eines Vertrages hätten Sie sich einigen müssen. Dazu gibt jedoch der Inhalt der SMS nichts her.

II. Aus der Überschrift Ihrer Anfrage meine ich jedoch erkennen zu können, dass Sie im Vorfeld einen „Testzugang“ in Anspruch genommen haben, woran sich möglicherweise ein Vertrag „angeschlossen“ hat. Dazu sollten Sie ggf. noch Ausführungen machen.
Nach dem jetzigen Sachstand kann ich Ihnen aus anwaltlicher Vorsicht nur raten, schriftlich den Widerruf und die Anfechtung dieses etwaigen Vertrages zu erklären und sich auf den Standpunkt zu stellen, dass ein Vertrag in keinem Fall zu Stande gekommen ist, weshalb Sie auch keine Zahlungspflichten treffen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt

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