Schönheitsreparaturklausel, Dübellöcher, Grundreinigung, Instandhaltung
Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen noch nicht fällig im Sinne Nummer 3, so hat der Mieter an das Wohnungsunternehmen einen Kostenanteil zu zahlen, da die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei der Berechnung der Miete berücksichtigt worden ist. ... Auch das im Bad der Spiegelschrank eine Fliese angebohrt werden musste?