Hallo ich habe letzte woche bei ebay ein kochbuch /heft eingestellt,habe das foto dafür von einem anderen mitglied genutzt,am nächsten tag wurede die auktion durch ebay gelöscht,mit dem hinweis verstoß gegen urheberrechte und die ebayrichtlinien usw.habe dann dieses heft selbst nochmal eingescannt und wieder eingestellt.dachte eigentlich die sache ist erledigt,gestern bekam ich ein schreiben von einem anwalt,mit einer unterlassungserklärung und dem hinweis das der andere verkäufer die fotos selbst unter großen aufwand hergestellt hat.das kann ich so nicht ganz nachvollziehen,da es dieses heft überall zukaufen gibt und die urheberrechte sicher nicht bei den verkäufer liegen,er kann höchstens sei logo /bildmarkierung. bei mir bemängeln.mir wird nun die gelegenheit gegeben meine pflichten außergerichtlich zu erfüllen,indem ich die bilder beseitige,ist bereits geschehen und ich habe mein eigenes drinne oder darf ich das jetzt nicht mehr ? 2 eine unterlassungserklärung zu unterzeichnen 3.schadenersatz in höhe von 238 euro,ferner bin ich gegenüber den verkäufer verpflichtet die kosten der abmahnung zu tragen in höhe von 651,80 euro,wenn es zu einer gerichtlichen geltendmachung kommt. im falle der fristgerechten erfüllung meiner pflichten wird zu meinen gunstenvon einem privaten versehentlichen vorgang ausgegangen und die gebühr auf 100 euro begrenzt. zur dringlichen abgabe einer unterlassungserklärung bis 18.12.09 werde ich gebeten. insgesamt soll ich nun 338,euro zahlen. in der unterlassungerklärung steht. frau xxxx verpflichtet sich gegenüber der firma xxxxx als unterlassungsgläubigerin,1.es-bei meidung einer vertragsstrafezahlung an die unterlassungsgläubigerin von 30000 euro für jeden fall der zuwiderhandlung-im internet,insbesondere auf ebay zu unterlassen. lichtbilder der unterlassungsgläubigerin ohne deren einwilligung öffentlich zugänglich zu machen. 2.schaden und kosten wie in der abmachung zu ersetzen soll ich das unterschreiben oder nicht ?