J. erhielt ich nun die "Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung der Grunschuldbestellunsgurkunde" mit dem Hinweis, dass ich, um uns evtl. noch gütlich zu einigen, umgehend einen "Besprechungstermin" vereinbaren soll - leider ist derzeit meine RAin im Urlaub und ich möchte nichts anbrennen lassen, deshalb hier meine Frage(n): - ist meine frühere "Gespächsbereitschaft" als "Verhandlung" zu werten (warum dann die Panikmache der Bank zum Jahresende 2006?) - da mehrere Darlehen seitens der Bank via Kündigung "zusammengefasst" wurden (und eines davon meine Immobilienfinanzierung (30jährige Verjährung) betrifft), unterliegen somit die anderen Darlehen nicht mehr der 3jährigen Verjährungsfrist? - kann ich (wenn noch Hoffnung auf Verjährung besteht) einen "Besprechungstermin" telefonisch vereinbaren (bis meine Anwältin wieder zurück ist), ohne "verjährungstechnisch" einen Fehler zu begehen?