Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die Bank hat Recht. Die Forderung der Bank ist nicht verjährt.
Da Sie mit der Rückzahlung des Darlehens in Verzug gerieten, ist die Verjährung gem. § 497 Abs. 3 S. 3 BGB
bis zur Titulierung, jedoch höchstens bis zu zehn Jahren gehemmt. Mit einer Titulierung beginnt dann die 30-jährige Verjährungsfrist.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
23.01.2018
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23:35
Antwort
vonRechtsanwalt Jürgen Vasel

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