§315c Nötigung im StrV, falscher Vorwurf, Urteil, Widerspruch möglich/sinnvoll?
vom 2.8.2012
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
Mein Anwalt hat mir danach davon abgeraten, Widerspruch einzulegen, da das Urteil beim nächsten Mal nur noch höher (z.B. 1 Jahr ohne Führerschein) ausfallen könnte. ... Meine Frage jetzt ist: 1) Ist dies eine eindeutige Sachlage, bei der sich kein Widerspruch lohnt bzw. bei Widerspruch nur noch schlimmer wird (wie mein Anwalt sagt)? ... Mein Anwalt hatte mir damals davon abgeraten. 5) Wenn das Urteil so stehenbleibt, wäre ich doch vorbestraft, oder?