Mir wurde dann gesagt, ich hätte wahrscheinlich höchstens mit einer Geldstrafe zu rechnen, da auch das männliche Opfer keine Anzeige gegen mich vorsah. ... Beschluss: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit dem Beschluss auf Zwei Jahre Bewährung sowie eine Geldbuße von 300 Euro, was mich psychisch stark mitnahm, weswegen ich leider keinen Widerspruch einlegte. ... Meine Frage an Sie lautet nun, ob ich jetzt noch etwas gegen die Bewährung tun kann ( ich hatte ja nicht mit so einer erheblichen Strafe gerechnet, da der Polizeibeamte von höchstens einer Geldstrafe sprach), da ja die Frist für schriftlichen Widerspruch schon abgelaufen ist, und weiterhin ob ich mit dem Verfahren jetzt gegen meine Bewährungsauflagen verstoße, obwohl die Taten ja zusammen hängen.