Umsatzsteuer des Porto beim Versand eines Mehrzweckgutscheins
vom 29.11.2021
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Bekanntlich gelten die Verpackung- und Versandkosten als "Nebenleistungen" und teilen mit dem bestellten Produkt (Hauptleistung) die Umsatzsteuer. Bei Produkten mit 7% und 19% Umsatzsteuer ist das eindeutig.