Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung hätten Gebrauch machen wollen, so hätten Sie bereits in Ihrem Antrag auf Erteilung einer Steuernummer zugleich den Antrag auf Einordnung als Kleinunternehmer stellen müssen.
In diesem Falle hätten Sie dann auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Da Sie diese jedoch ausgewiesen und vereinbart haben, müssen Sie diese auch an das Finanzamt abführen.
Sie kommen also um die Zahlung nicht herum, da Sie die Steuer ja nicht für sich, sondern für das FA vereinnahmt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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