Leider hatte mein Vater mir damals geraten, die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland nicht anzugeben, woran ich mich aus Angst, die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, bisher gehalten habe. ... Bei einer erneuten Auseinandersetzung mit der Rechtssituation habe ich die Auskunft erhalten, dass im Falle des Vorliegens einer doppelten Staatsangehörigkeit nicht durch spätere Einbürgerung, sondern durch die Weitergabe der Staatsangehörigkeit durch die leiblichen Eltern auch in Deutschland eine solche doppelte (deutsche und brasilianische) Staatsangehörigkeit auch ohne Beantragung einer Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestattet ist. ... "Brasilianische Staatsbürger von Geburt an sind gemäß der Verfassung Brasiliens (Art. 12, mit der Verfassungsergänzung 54 von 2007) Personen, (...) c) die im Ausland als Kinder von einem brasilianischen Vater oder einer brasilianischen Mutter geboren wurden, sofern sie bei einer zuständigen brasilianischen Vertretung registriert worden sind, oder in der Föderativen Republik Brasilien wohnen und zu irgendeinem Zeitpunkt nach Erreichen des Erwachsenenalters sich für die brasilianische Staatsangehörigkeit entscheiden". - Quelle Internetseite des brasilianischen Konsulats in Frankfurt: http://frankfurt.itamaraty.gov.br/de/bras.staatsangehorigkeit_anspruch.xml" Meine Frage ist nun: a) Kann ich mich tatsächlich darauf verlassen, bei einer Bekanntgabe meiner doppelten Staatsbürgerschaft bei den deutschen Behörden die deutsche Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren?