Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gem. § 4 Abs. 1 StAG erwirbt ein Kind durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Sie schreiben, sowohl Sie als auch die leibliche Mutter der Tochter sind unter anderem deutsche Staatsangehörige. Insofern ist Ihre Tochter aufgrund ihrer Abstammung eine deutsche Staatsangehörige. Sie sollte sich bei der zuständigen Deutsche Botschaft in ihrem Wohnbezirk melden und einen Reisepass beantragen. Sollte Ihr dies verweigert werden, so könnte die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden. Ihre Tochter sollte allerdings zur Vermeidung eventueller späterer Probleme den Beibehaltungsantrag im Hinblick auf die US-Staatsangehörigkeit stellen.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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Rechtsanwalt Evgen Stadnik
Erst einmal herzliche Dank. Hier eine Verständnisfrage: Auch wenn sie bereits die US Staatsbürgerschaft besitzt (seit 2013), sollte sie dennoch die Beibehaltungsurkunde beantragen, oder gleich einen Wiedereinbürgerungsantrag?
Besten Dank,
Werter Fragesteller,
zunächst sollten Sie den Weg des geringsten Widerstandes gehen. Die Tochter soll ganz normal bei der Deutschen Botschaft den Reisepass beantragen und den Beibehaltungsantrag im Hinblick auf die US-Staatsangehörigkeit stellen. Erst wenn die Botschaft auf die Idee kommt, Ihre Tochter wäre keine Deutsche sollte die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden.
Hier kollidieren zwei Rechtssysteme. Die deutsche Staatsangehörigkeit richtet sich nach der Abstammung, während die US-Staatsangehörigekti sich nach dem Geburtsort richtet.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben. Um eine genaue Aussage über die Sachlage zu treffen bedarf es der Einsicht aller relevanten Unterlagen.
viele Grüße
RA Stadnik