MEIN HAUPTANLIEGEN Gemäß § 697 ZPO darf ich ein Mahnverfahren zu (einer) bestimmten Forderung(en) nur ein einziges Mal beantragen und möchte deshalb jeden möglichen Fehler dabei vermeiden. ... RECHTLICHE FRAGEN 1 – ANLASS ZUM WIDERSPRUCH WEGEN ERHOFFTER ANTEILIGER STRITTIGKEIT Damit sich der Weg des Rechtsstreits für den Schuldner lohnt, muss dieser einen guten Grund haben, die Schuld, sei es nur anteilig, erfolgreich anfechten zu können. ... Bestünde tatsächlich diese Gefahr, wäre es dann bereits bei Mahnverfahrenseinleitung ratsam, die zwei betroffenen Honorarforderungen nur bis einschließlich zum 13.02.2025 zu beschränken, um dem Schuldner den Wind aus den Segeln zu nehmen?