Ich habe diese Woche Auskunftsersuchen an die Polizei (+Antrag auf Löschung meiner Daten), das ZStV und BZRG gestellt, um zu sehen, welche Daten von mir wo geführt werden und um ggf. einen Antrag zu stellen diese löschen zu lassen. ... , die Akte bei der Polizei ließe sich per Antrag/Klage löschen, das Verfahren wegen tätlichen Angriffs würde/wäre schon aufgrund von §170 StPO eingestellt und das ZStV wäre nach der zweijährigen Frist ebenfalls leer - bestünde für die Waffenbehörde noch irgendeine Möglichkeit, meine Verfahren einzusehen? ... Wie schätzen Sie meine derzeitige Chance ein, von der Waffenbehörde als zuverlässig eingeschätzt zu werden, wenn ich im Oktober meinen Antrag für den Jagdschein stellen würde und meine Polizeiakte (definitiv) und das ZStV (abhängig davon, ob/wann tätlicher Angriff bereits eingestellt wurde) noch Einträge aufweist?