Nach dem von ihnen geschilderten Sachverhalt ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass im polizeilichen Datenbestand keine verwertbaren Hinweise mehr vorhanden sind:
Innerhalb der Polizei-Datenbanken (also nicht dem BZR) werden Einträge zu Eigentumsdelikten in der Regel in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls gelöscht. Zwar kann eine Speicherung (theoretisch) bis zu zehn Jahre dauern, aber gerade bei einzelnen und einmaligen Delikten wie dein Ladendiebstahl ist es üblich, dass die Daten häufig schon deutlich früher entfernt werden, sofern keine weiteren Straftaten hinzugekommen sind.
Dass das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt wurde und du nur eine Geldauflage gezahlt hast, lässt üblicherweise darauf schließen, dass der Vorfall nicht mehr als „Risikofaktor" angesehen wird. Dies spricht sehr dafür, dass die Polizei keine Einträge mehr gespeichert hat – zumal inzwischen sieben Jahre vergangen sind und das Delikt nach deiner Schilderung (Warenwert unter 25 €) eher geringfügig war.
Aus dem Bundeszentralregister ist – wie Sie bereits schilderten – nichts ersichtlich. Damit ist bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) bereits an zentraler Stelle kein Eintrag abzurufen.
Für die Frage, ob die ZÜP positiv ausfällt, zählt im Ergebnis stets eine „Gesamtwürdigung". Gerade bei einer einmaligen und lange zurückliegenden Tat (ohne weitere negative Vorkommnisse) spricht alles dafür, dass dir die Zuverlässigkeit erneut bestätigt wird. Aus dem übermittelten Kontext lassen sich jedenfalls keine Anhaltspunkte entnehmen, die aktuell ihre Sicherheit im Luftverkehr in Frage stellen könnten.
Aus alldem ergibt sich, dass Sie mit einem positiven ZÜP rechnen können. Eine Restunsicherheit bleibt zwar immer, da jede Polizeibehörde ihre Aufbewahrungspraxis nach den landesrechtlichen Vorgaben handhabt. In der Praxis werden solche Vorgänge – vor allem, wenn sie geringfügig waren und keine Wiederholungstat vorliegt – aber häufig bereits vor Ablauf der längsten Löschungsfristen aus den Systemen entfernt.
Fazit: Sehr wahrscheinlich werden Sie hier keine negativen Folgen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung haben. Alles spricht dafür, dass die Daten nach sieben Jahren gelöscht sind und dadurch keine relevanten Altinformationen mehr im polizeilichen System aufscheint.
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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Vielen Dank Herr Schulze für die schnelle Antwort.
Ich hoffe das dies so durchläuft. Ich kann, wenn Sie es möchten Ihnen eine Rückantwort dazu geben.
MfG
Ich bin demnächst im Urlaub. Ich drücke ihnen die Daumen. Eine Rückmeldung ist nicht nötig bzw. wird mich dann gar nicht erreichen für 4 Wochen.