Veränderung einer privaten Verkehrsfläche
vom 4.8.2016
80 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Der Nachbar ist Eigentümer eines Grundstücks, das im Grundbuch als „Verkehrsfläche" bezeichnet wird. ... Der Nachbar hat vor einiger Zeit (nicht genau feststellbar), einen Teil seines Grundstücks mit einem Zaun abgetrennt und die frühere Durchfahrt mit einem Holztor (nicht abschließbar) versperrt. ... Die Zufahrt zu den Stellplätzen ist dadurch enger geworden, jedoch nicht unmöglich.