Bauträger macht Einzug von Sicherheitseinbehalt abhängig
vom 11.6.2021
für 40 €
Auf Basis dieser Aussage und der Angaben in dem Vertrag, haben wir und ein weiterer Eigentümer unsere Mietwohnung zum 01.06.2021 gekündigt. ... Die Wohnung weist aktuell nach unserer Kenntnis noch folgende "Mängel" bzw. nicht fertiggestellte Gewerke auf: - Fliesenarbeiten im Bad begonnen aber noch nicht fertig - Sanitäranlagen nicht installiert - Fassaden noch nicht vollständig - Elektrik noch Mangelhaft - Türen fehlen - Kies, Balkonplatten, Glas an dem Geländern fehlen - Sondernutzungsrecht (Garage/Zufahrt) noch nicht fertig - Abwasseranschluss der Stadt - Zuweg zur Wohnung fehlt - Abnahme der Stadt feht -Keller feucht Der Bauträger hat uns nun schriftlich mitgeteilt, dass der Beginn mit den Eigenleistungen nach Abnahme erfolgen kann, ein Einzug jedoch erst, wenn "die restlichen Arbeiten am Haus erledigt sind". ... Der Bauträger hat die Zahlungen der Raten (ohne die 5%) erhalten und teilte umgehend mit, dass wenn die 5% Sicherheitseinbehalt nicht auch überwiesen werden, er keine Abnahme machen wird und wir somit nicht mit den Eigenleistungen beginnen können.