Folgender Sachverhalt: Am 7.4.2020 Kfz, mit Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung, drei Schlüssel, Kaufvertrag; vom Käufer und mir (dem Verkäufer) unterschrieben, an Käufer verkauft und auf meinem Namen, angemeldet und per Kfz-Haftpflichtversicherung versichert, übergeben. Im Kaufvertrag (ADAC-Vordruck), gibt der Käufer folgende Erklärung ab: „II. ... Am Freitag den 17.04.2020, habe ich den Käufer, unter der im Kaufvertrag angegebenen Mobilfunk- Nummer angerufen und Ihn gefragt, ob er das Kfz mittlerweile abgemeldet, bzw. auf seinen Namen umgemeldet hat.