Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage, ob es bei ,,Rücktritt´´ vom Vertrag zu finanziellen oder sonstigen Nachteilen für Sie kommen kann, unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und der von Ihnen gemachten Angaben, wie folgt:
Gemäß § 433 Abs. 1 BGB
haben Sie sich mit Abschluss des Kaufvertrags dazu verpflichtet, dem Käufer das Auto zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen.
Um von dem Kaufvertrag zurückzutreten bedarf es entweder eines vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrechtes, § 346 BGB
.
Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung gehe ich davon aus, dass Sie kein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart haben; ein gesetzliches Rücktrittsrecht vermag ich leider nicht zu erkennen.
Geht man demzufolge davon aus, dass Ihnen kein Rücktrittsrecht zusteht, hat der Käufer also nach wie vor Anspruch auf Übergabe des Autos.
Der Käufer kann mithin Erfüllung des Kaufvertrags
verlangen und Sie gegebenenfalls hierauf auch verklagen.
Sollten Sie das Auto nicht mehr haben, z.B. weil Sie es gewinnbringender an einen Dritten verkaufen konnten, so könnte der Käufer statt Erfüllung auch auf Schadensersatz klagen.
Ich bedaure, dass ich ihnen keine günstigere Auskunft geben konnte, hoffe aber dennoch, dass ihnen meine Antwort ein wenig weiterhelfen kann. In diesem Fall würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Abschließend erlaube ich mir noch darauf hinzuweisen, dass meine Antwort lediglich eine erste Einschätzung liefern soll; die persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Ich wünsche ihnen dennoch viel Erfolg in dieser Angelegenheit und wünsche ihnen ein schönes Wochenende aus Mainz,
Nino Jakovac
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