Mietvertrag von 1994 - Frist bei Kündigung durch Vermieter
Meine Situation als Vermieter ist folgende: - Zweifamilien-Altbau - ich persönlich bewohne die Wohnung im 1.Stock (70m*m) - die Mieter der unteren Wohnung (Familie mit zwei Kindern) bewohnen diese seit 1.1.1994 (100m*m) - es liegt ein Einheits-Mietvertrag (Verlags-Nr.599)vor, der keinerlei Modifikationen und Streichungen erfahren hat. - die Erdgeschosswohnung wurde 14 Jahre genutzt - ein Sanierung wäre wahrscheinlich notwendig. ... (Eine Abmahnung wurde noch nicht ausgesprochen, da ich einen Auszug der Mieter präferieren würde) Meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, den Mietern schnellstmöglich zu kündigen - gelten weiterhin die im Mietvertrag §2 genannten 12 Monate Kündigungsfrist? ... Ich hätte Interesse daran, die Wohnung selber zu übernehmen.