§ 489 BGB Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
vom 7.1.2009
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hallo, ich wurde heute äußerst rüde von meiner Bank auf § 489 BGB hingewiesen und das ein Kündigungsrecht für mich nicht möglich sei. ... Nun sperrt sich Bank2 gegen ein Kündigungsrecht nach 10 Jahren, da es sich um einen zweiten Darlehensvertrag bei dieser Bank handeln würde. ... Seinerzeit wurde eine Kündigung in den Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, § 489 BGB wurde erst später vom Gesetzgeber geändert.