Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarf
beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Nun habe ich natürlich so meine Bedenken hinsichtlich einer möglichen Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf durch den neuen Vermieter. ... Wurde jedoch an den vermieteten Wohnräumen nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet ("Umwandlung") und das Wohnungseigentum veräußert, kann sich der Erwerber auf Eigenbedarf erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung berufen (Kündigungssperrfrist, § 577a Abs. 1 BGB).