MErkwürdig ist zudem, dass lt. der alten Unterlagen ich sogar eine Baugenehmigung für die GAragen damals erhalten habe, wie kann es also sein, dass eine Baugenehmigung erteilt wird, wenn angeblich die Grundstücksgrenzen nicht stimmen ? ... An unserer Grundstücksgrenze steht eine Mauer, diese Mauer ist zugleich, so wie er sagt die Grenze und die Außenwand meiner an der Seite stehenden letzten Garage. ... Das Problem ist nun, dass ich selber nicht weiss, wieso sein Schuppen in Mitleidenschaft gezogen wird und wer Schuld ist und ob man angesichts der Zumutbarkeit wirklich aufgrund eines Schuppens verlangen kann, dass ich meine Garagen, die Miete bringen abreissen soll, es gibt eine Baugenehmigung und der NAchbar hat 30 Jahre nichts gesagt.