Zwangsversteigerung - eigentlicher Eigentümer/Schuldner nicht im Grundbuch
beantwortet von
Rechtsanwältin Jana Michel / Ebermannsdorf
Aus dem Grundbuch geht hervor: (Reihenfolge nach Datum der Eintragung ins Grundbuch) 1. ... Der Fall stellt sich nun so dar, dass der "Eigentümer A" das Grundstück vor Jahren an "XY" verkauft hat, aber dieser Eigentümerwechsel nicht im Grundbuch eingetragen wurde. ... B. durch Gewohnheitsrecht, wohnrecht erhält?