Gewinnverwendung bei Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters
beantwortet von
Rechtsanwalt Markus Winter / Oberhaching
. § 29 GmbHG - Der ausscheidende Gesellschafter verliert ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Ausscheidens sein Stimmrecht. - Ein Gesellschafter kann seinen Austritt nur mit 6-monatiger Frist zum Monatsende erklären. - In jedem Falle des Ausscheidens eines Geselischafters aus der Gesellschaft ist der Betreffende verpflichtet, seine Geschäftsanteile auf die verbleibenden Gesellschafter bzw. auf die Gesellschaft zu übertragen. Frage: Wenn ich meinen GmbH-Anteil (25%) z.B. am 01.11.08 kündige per 01.05.09, verliere ich dann ab dem Zeitpunkt der Kündigung (01.11.08) mein Recht auf Auszahlung bestehender und künftiger Gewinne und auch möglicher Gewinnvorträge oder -rücklagen?