Versorgungsausgleich bei anstehender Dienstunfähigkeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Da wir alle Regelungen einvernehmlich getroffen haben, haben wir nur einen Anwalt gewählt (kein Familienrechtler), der offiziell meine Frau vertritt. ... Pensionärsprivileg gem. §57 I 2 BeamtVG, bei dem der Rentenanteil meiner Frau wohl erst von meiner Rente abgezogen wird, wenn meine Frau (48J. alt) in Rente geht und nicht jetzt, wenn ich Rente beziehe. ... Damit wäre meine Frau einverstanden.