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Problem Rentenzahlung

| 26. Februar 2009 13:10 |
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Generelle Themen


Hallo,
im Jan 2006 wurde ich mit 60 Jahren arbeitslos und hatte das "Glück" mit der 58er Regelung ALG1 noch 32 Monate zu bekommen. Dieses lief bis zum 31.08.08. Durch ein Missverständnis zwischen dem Arbeitsamt und mir beantragte ich meine Rente zu spät nämlich am 12.09.08. Da ich zu dem Zeitpunkt ohne Einkommen war, war es für mich extrem wichtig meine Rente so schnell wie möglich gezahlt zu bekommen. Die BfA Berlin hatte mir das Rentenformular auch sehr schnell zugeschickt. Von mir sofort ausgefüllt und zurückgeschickt, ohne mich hier in Frankfurt von der Rentenstelle beraten zu lassen. Ende November bekam ich dann die Rentenzahlung für Okt., Nov. und Dez. 2008. Die Nichtberücksichtigung für September schob ich auf den Umstand, dass ich die Rente erst am 12.9. beantragt hatte und nahm an, dass man immer nur für einen vollen Monat Rente bekommt.

Vor 2 Wochen bekam ich ein Schreiben vom Arbeitsamt in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Zeit vom 31.08.-31.12.08 mir als beitragsfreie Zeit (ohne Bezüge) angerechnet wird. Mit diesem Schreiben und mit meinem Rentenbescheid bin ich sofort zur Rentenberatung gegangen. Dort sagte mir die Sachbearbeiterin, dass sie sich wundert, dass ich für Sept. 08 keine Zahlung bekommen habe. Sie rief daraufhin in Berlin an und dort sagte man ihr, dass ich auf dem Formular in dem Feld "wann soll die Zahlung beginnen" den 01.10.2008 geschrieben habe. In dieses Feld hätte ich benahe den 01.11. geschrieben, da mir die Beraterin, nachdem ich die Dringlichkeit der Zahlung klargemacht hatte, dass sie es zum 1.10. nicht schaffen würden, höchstens zum 01.11. Natürlich war ich bei der Frage davon ausgegangen ab wann ich meine Rente erhalten möchte und nicht, dass mir dann zu meinem Nachteil die Rente für einen Monat einfach nicht gezahlt wird.
Gestern hatte ich dann noch einen Beratungstermin bei der Rentenstelle hier und dort wurde mir gesagt, dass ich die Zahlung für Sept. 08 wohl nicht mehr bekommen würde.

Auch das Schreiben vom Arbeitsamt macht für mich so wenig Sinn. Denn ich fragte ob ich die 0,3 % pro Monat für die 4 Monate ersetzt bekomme (bin noch keine 65). Nein war die Antwort, da ich während dieser Monate keine Bezüge hatte. Für mich sind das alles nur ?????

Ich würde natürlich auch gern einen Anwalt hiermit beauftragen, doch bin ich mir nicht sicher, ob ich Recht habe und ob es Sinn macht. Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichem Gruß
biche

Sehr geehrte Ratsuchende,

anhand Ihrer Darstellung beantworte ich die Frage wie folgt:

Zwar ist der Bescheid vom Ende November 2008 schon höchstwahrschenlich rechtskräftig, jedoch haben Sie nach dem Gesetzwortlaut einen Anspruch auf Zahlung der Rente für September 2008 . Hier die einschlägige Norm:
§ 99 SGB VI Beginn:

(Fassung vom 19.02.2002, gültig ab 01.01.2002)

(1) 1Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. 2Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.

Das bedeutet also, dass die Rente (wegen des Alters) automatisch entsteht nach Erfüllung der Wartezeit, also wenn alle Voraussetzungen des (in Ihrem Falle) einschlägigen § 36 SGB VI erfüllt sind (das ist das sog. `Stammrecht`).
Der Antrag ist nur für die Auszahlung notwendig. Wie ganz oben geschildert in der Norm, haben Sie bei Antragsstellung Mitte September 08 Anspruch auf Rentenzahlung auf die letzten 3 Monate. Da jedoch in Ihrem Falle der Rentenanspruch erst am 01.09.2008 entstanden ist, haben Sie klar Anspruch auf den Monat Sept 08, der nicht bezahlt wurde.

Dass Sie fehlerhaft die Rente ab 01.10. 2008 beantragten ist ein Mißverständnis, das Sie schleunigst schriftlich anzeigen und erklären sollten gegenüber dem Rentenversicherungsträger. Man könnte die Rücknahme des mittlerweile bestandskräftigen Bescheides gem. § 44 SGB X erzwingen. Da Sie hierzu wohl der anwaltlichen Hilfe benötigen werden, führe ich das Rücknahmeverfahren nicht ausführlich aus.

Zum Kern Ihrer Frage: Ja, Sie sollten dagegen vorgehen.

Das Schreiben der Arbeitsagentur müsste auch genau untersucht werden, auf welche Norm sich die Arbeitsagentur bezieht.

Ich hoffe sehr, Ihnen geholfen zu haben. Gerne bin ich bereit für Sie in der Sache tätig zu werden, da es auch auf Distanz machbar ist, da wohl 2, 3 Briefe genügen sollten, dass der Rentenversicherungsträger in Ihrem Sinne entscheidet.

Rückfrage vom Fragesteller 26. Februar 2009 | 16:46

Sehr geehrte Frau Kusnierek,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Gern hätte ich Sie auch mit der Sache betraut, allerdings kann ich nicht abschätzen was ich dafür zahlen müßte. Was glauben Sie würde es mich ungefähr kosten? Da meine Rente nicht wirklich üppig ist, sollte ich vielleicht vorher abwägen ob sich die Sache rechnet.
Vielen Dank nochmals.
Mit freundlichem Gruß
bicherfa

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Februar 2009 | 16:48

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich schicke Ihnen eine Mail bzgl. der Honorarfrage.

MFG

Bewertung des Fragestellers 26. Februar 2009 | 14:34

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