Sehr geehrte Ratsuchende,
anhand Ihrer Darstellung beantworte ich die Frage wie folgt:
Zwar ist der Bescheid vom Ende November 2008 schon höchstwahrschenlich rechtskräftig, jedoch haben Sie nach dem Gesetzwortlaut einen Anspruch auf Zahlung der Rente für September 2008 . Hier die einschlägige Norm:
§ 99 SGB VI
Beginn:
(Fassung vom 19.02.2002, gültig ab 01.01.2002)
(1) 1Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. 2Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.
Das bedeutet also, dass die Rente (wegen des Alters) automatisch entsteht nach Erfüllung der Wartezeit, also wenn alle Voraussetzungen des (in Ihrem Falle) einschlägigen § 36 SGB VI
erfüllt sind (das ist das sog. `Stammrecht`).
Der Antrag ist nur für die Auszahlung notwendig. Wie ganz oben geschildert in der Norm, haben Sie bei Antragsstellung Mitte September 08 Anspruch auf Rentenzahlung auf die letzten 3 Monate. Da jedoch in Ihrem Falle der Rentenanspruch erst am 01.09.2008 entstanden ist, haben Sie klar Anspruch auf den Monat Sept 08, der nicht bezahlt wurde.
Dass Sie fehlerhaft die Rente ab 01.10. 2008 beantragten ist ein Mißverständnis, das Sie schleunigst schriftlich anzeigen und erklären sollten gegenüber dem Rentenversicherungsträger. Man könnte die Rücknahme des mittlerweile bestandskräftigen Bescheides gem. § 44 SGB X
erzwingen. Da Sie hierzu wohl der anwaltlichen Hilfe benötigen werden, führe ich das Rücknahmeverfahren nicht ausführlich aus.
Zum Kern Ihrer Frage: Ja, Sie sollten dagegen vorgehen.
Das Schreiben der Arbeitsagentur müsste auch genau untersucht werden, auf welche Norm sich die Arbeitsagentur bezieht.
Ich hoffe sehr, Ihnen geholfen zu haben. Gerne bin ich bereit für Sie in der Sache tätig zu werden, da es auch auf Distanz machbar ist, da wohl 2, 3 Briefe genügen sollten, dass der Rentenversicherungsträger in Ihrem Sinne entscheidet.
Sehr geehrte Frau Kusnierek,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Gern hätte ich Sie auch mit der Sache betraut, allerdings kann ich nicht abschätzen was ich dafür zahlen müßte. Was glauben Sie würde es mich ungefähr kosten? Da meine Rente nicht wirklich üppig ist, sollte ich vielleicht vorher abwägen ob sich die Sache rechnet.
Vielen Dank nochmals.
Mit freundlichem Gruß
bicherfa
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich schicke Ihnen eine Mail bzgl. der Honorarfrage.
MFG