Schulgebühr - darf die Schule überhaupt weiterhin die Gebühr für eine nicht erbrachte Leistung verla
vom 8.10.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Da ich Schule und Arbeit nicht mehr unterbringen konnte und zudem ein familiäres Problem entstand, hatte ich mich entschlossen die Schule abzubrechen. ... P.S. hier noch ein auszug aus dem vertrag... ... Der Teilnehmer hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurückzutreten.