Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Zunächst einmal müssten Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nachsehen, ob und inwieweit es dort eine Versetzungsklausel gibt und wie genau Ihre Stellenbeschreibung ausgestaltet ist.
Der Arbeitgeber hat im Rahmen seines Direktionsrechts die Möglichkeit, einen AN auf einen anderen Arbeitsplatz einzusetzen. Dabei hat er einen Ermessenspielraum. Das muss man hier abwägen. Zwar ist es ein geringerer Grad der Arbeit, doch erhalten Sie das gleiche Gehalt und es ist keine alte Tätigkeit machbar. Daher halte ich die Vorgehensweise für vertretbar. (sehen Sie aber in Ihren Arbeitsvertrag, ob es etwaige genaue Regelungen gibt !)
Das Schreiben können Sie aber dennoch verfassen, um zu signalisieren, dass Sie zwar bereit sind, aber die alte Position wieder anstreben.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
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