Als privates Unternehmen für die Stadt/Kommune blitzen - Was muss man beachten?
vom 4.3.2024
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Wir schließen daraufhin mit der jeweiligen Stadt (Raum Baden-Württemberg) einen Vertrag ab mit einer Laufzeit von einem Jahr, bei dem wir in der Stadt für die Stadt Geschwindigkeitskontrollen durchführen und entsprechende Verkehrssünder blitzen. ... Muss man einen Vertrag mit den Kommunen machen oder mit dem Bundesland Baden-Württemberg? ... Unter welchen Kriterien dürfen wir für die Stadt arbeiten?