Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Der Fitness- und Sportstudiovertrag ist ein sog. Dauerschuldverhältnis, so dass das allgemeine Kündigungsrecht unter den Voraussetzungen des § 314 BGB
Anwendung findet.
Danach muss das Vertragsverhältnis so schwerwiegend gestört sein, dass es der anderen Partei nicht mehr zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung fortzusetzen.
Diese Voraussetzungen liegen nach meiner Auffassung vor, denn der Fitnessvertrag verliert für Sie jegliche Bedeutung, wenn Sie die angebotenen Kurse nicht mehr wahrnehmen können bzw. Sie dem Grunde nach die im Studio angebotenen Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können, weil Sie aufgrund Ihres neuen Jobs zeitlich dazu nicht mehr in der Lage sind.
Sie sollten daher den Vertrag fristlos kündigen und dem Studio auch den Grund mitteilen. Aus Gründen der Nachweisbarkeit sollten Sie das Kündigungsschreiben mit Einschreiben Rückschein versenden.
Bei anschließenden Problemen mit dem Studio empfehle ich die Mandatierung eines Kollegen vor Ort.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Hamburg 2007
info@kanzlei-roth.de
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Guten Tag,
die Kündigung wurde abgelehnt mit der Begründung das mein Wohnort schon immer so weit entfernt war vom Fitnessstudio und ich somit angeblich keinen Mehraufwand habe durch die Veränderungen.
Ist das so rechtens?
Wenn nicht werde ich sofort einen Termin bei einem Anwalt in meiner Umgebung machen.
Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Die Begründung des Fitnessstudios ist unerheblich, da es nicht um einen Mehraufwand, sondern um die Tatsache, dass Sie das Leistungsansgebot in zeitlicher Hinsicht nicht mehr wahrnehmen können.
Sie sollten daher einen Kollegen vor Ort mandatieren.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -