Unser Verwalter teilt uns mit, dass es sich um eine Grenzmauer handelt, diese sei immer Gemeinschaftseigentum, für die Kosten der Instandsetzung, also Abriss und Neuaufbau des einsturzgefährdeten Bereiches müssten alle Eigentümer aufkommen. ... Soweit die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums auf die einzelnen vorgenannten Gebäude entfallen oder diesen zugeordnet werden können (beispielsweise Dachreparaturen, Treppenhaus- oder Fassadenanstrich), werden diese nach den einzelnen Gebäuden der Eigentümergemeinschaft getrennt ermittelt und abgerechnet. ... Zum Zwecke der Kostenermittlung und –verteilung bilden die Gebäude je eine separate Haus-Gemeinschaft, innerhalb derer die auf die jeweilige Gemeinschaft entfallenden Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechend den Regelungen gemäß Teil II Ziffer 3. dieser Urkunde von den betreffenden Miteigentümern dieser Abrechnungsgemeinschaft getragen werden.