Krankheitskosten, Umzug und Unterhalt
31.07.2013 12:13
| Preis:
***,00 € |
Guten Morgen,
ich würde gern mehr für eine Antwort bieten, aber ich habe leider nicht die finanziellen Möglichkeiten dafür, da ich Krankengeld beziehe.
Um meine Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, müsste ich vorrübergehend zu meinem Freund (Partnerschaft) ziehen. Mein Freund hat ein Haus für das er Miete zahlt. Unterhalt für seine Tochter zahlt er nach Düsseldorfer Tabelle. Von Montag bis Freitag ist er beruflich unterwegs. Wäre also nur Samstag und Sonntag zu Hause.Die Kosten für Miete usw. würden wir uns teilen.
Zu meiner Erwerbsfähigkeit: ich benötige eine dringende Kieferorthopädische Behandlung. Mein Unterkiefer ist nach rechts verschoben und ich habe ständige Schmerzen in der rechten Gesichtshälfte. Die behandelnde Klinik wäre nur ca. 60 km von meinem Freund entfernt. Von mir aus wären es 200km. Die Behandlungskosten müsste ich auch selber tragen, da ich über 18 bin. Mit dieser Behandlung wäre ich innerhalb von 2 Wochen wieder erwerbsfähig. Es fallen aber ständige Kontrolltermine an und die durch den falschen Biss verursachten Schäden müssen auch dort repariert werden, weil alles >mm genau angepasst werden muss. Nach der Behandlung (dauert ca. 1 Jahr) würde ich an meinen ursprünglichen Wohnort zurück kehren.
Ich selbst habe eine 9jährige Tochter. Ich bin ein Mangelfall, da ich trotz 40Std/Wo den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle nicht aufbringen kann. Die vom Jugendamt berücksichtigten Umgangskosten und Fahrtkosten zur Arbeit bringen mich unter den Selbstbehalt.
Jetzt meine Frage: kann mir aufgrund des Zusammenzugs, auch wenn es nur für die Behandlungsdauer ist, der Selbstbehalt gekürzt werden? Was ist mit den Kosten zur Herstellung meiner Erwerbsfähigkeit? Können die angerechnet werden oder ist das mein Privatvergnügen?
Freundliche Grüße
Bibi