Kann der Nutzer des Wegerechts einen breiteren Weg verlangen - wenn ja, unentgeltlich?
vom 16.10.2005
25 €
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Vor 2 Jahren habe ich ein Grundstück in Berlin gekauft, meinem hinteren Nachbarn habe ich ein Geh,- Fahr- und Leitungsrecht eingeräumt (33m lang, 3m breit). Wortlaut im Notarvertrag:"Dem jeweiligen Eigentümer des später enstehenden hinteren Teilgrundstückes wird das unentgeltliche Recht eingeräumt, zum herrschenden Grundstück hin- und herzufahren und zu gehen." Der jetzige Eigentümer nutzt dieses eingeräumte Wegerecht, das ist auch vollkommen in Ordnung.