Besitzübergabe Bauvorhaben nur gegen Haftungsverzicht gegen Masse/Verwalter
Nun meine Fragen: 1) Ist dieses Verlangen (Verzicht auf Masse- und Haftungsansprüche) rechtlich in Ordnung ? ... Wenn wir dem Insolvenverwalter diese Erklärung geben, damit wir endlich in das Haus gelangen, sind wir dann auch rechtlich daran gebunden ?