Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie sprechen davon, dass Ihre Schwester "Vormund" Ihrer Mutter ist. Wenn es sich dabei um eine gerichtliche Anordnung handelt, liegt eine Betreuung vor, bei der das Gericht auch die Aufsicht über den eingesetzten Betreuer führt. Sie sollten daher zunächst beim zuständigen Familiengericht ermitteln, ob tatsächlich ein solcher Fall vorliegt. Falls ja, sollten Sie dem Gericht die Verdachtsmomente und die Vorkommnisse möglichst mit Angabe von Zeugen und sonstigen Beweisen mitteilen und um Prüfung des Vorganges bitten.
Was die Verwaltung des Hauses angeht, zu der auch eine Vermietung von Wohnungen gehört, so bestimmen die drei Erben das Vorgehen und sind durch den Lebensgefährten Ihrer Mutter nicht daran gehindert.
Wenn und soweit er eine sachgerechte Verwertung des Hauses verhindert, müssen ggf. Duldungs- bzw. Unterlassungansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.
Ob Ihre Mutter tatsächlich schutzbedürftig in dem von Ihnen vorgesehenen Sinne ist, ist eine Frage, die unter medizinischen wie unter juristischen Gesichtspunkten geklärt werden muss.
Soweit und solange sie noch ihre Entscheidungen frei und klar im Geiste treffen kann, sind diese zu respektieren, auch dann, wenn sie Ihnen wirtschaftlich unsinnig erscheinen.
Nur dann, wenn die Gebrechlichkeit und Hilflosigkeit Ihrer Mutter derart ausgeprägt ist, dass man davon ausgehen muss, sie könne ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln, besteht die Möglichkeit, durch eine anzuordnende Betreuung einzugreifen.
Ob der Lebensgefährte Ihrer Mutter tatsächlich ein eigenständiges Nießbrauchsrecht hat, muss an Hand der Nießbrauchsbestellung geprüft werden. Abhängig davon sind die Möglichkeiten, ihn aus dem Haus heraus zu bekommen.
Da der Sachverhalt insgesamt verworren und auch rechtlich nicht einfach ist, sollten Sie die beabsichtigten Schritte mit einem Anwalt genau planen.
Ich stehe Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Im Bedarfsfall können Sie mich daher per mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen