Zeitmietvertag
In unserem Mietvertag wurde in einem Standard-Formular für ein unbefristetes Mietverhältnis handschriftlich vom Vermieter "mindestens 5 Jahre" über dem Originaltext eingefügt. ... Daraufhin hat er die Mieterhöhung zurückgenommen und beruft sich nun auf die 5 Jahre Laufzeit und möchte die Kündigung nicht anerkennen. Ist der handschriftliche Eintrag ohne weitere Begründung schon ein Zeitmietvertrag oder ist unsere Kündigung rechtsgültig?