Dem Bewerber steht unter keinem rechtlichen Gesichts-punkt ein Zurückbehaltungsrecht an den gegenständlichen Informationen zu, wenn sich nicht aus zwingenden gesetzlichen oder sonstigen rechtlichen Gründen ein anderes ergibt. (6) Darüber hinaus verpflichtet sich der Bewerber zur Einhaltung aller bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und zum Stillschweigen über den Inhalt dieser Vereinbarung § 3 Vertragsstrafenregelung (1)Der Bewerber verpflichtet sich, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen die Verpflichtungen zur Wahrung der Vertraulichkeit aufgrund dieses Vertrages, eine Vertrags-strafe zu zahlen. ... Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung eines etwaig bestehen-den Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüber hinausgehenden Anspruchs auf Scha-densersatz nicht ausgeschlossen. (2)Soweit der Bewerber vertrauliche Informationen nach § 1 dieser Vereinbarung an Dritte weitergegeben hat, wird der Bewerber für ein etwaig schuldhaftes Verhalten Dritter ebenfalls im Umfange von § 3 Abs. 1 dieser Vereinbarung einstehen wird. § 4 Schriftformklausel / Anwendbarkeit deutschen Rechts / salvatorische Klausel (1)Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst. (2)Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ganz oder teilweise nichtig sind oder nichtig werden und für den Fall, dass diese Vereinbarung von den Parteien nicht beabsichtigte Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt.