Non Disclosure Agreement
8. November 2021 11:59
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Preis:
61,00 €
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Beantwortet von
13:33
Guten Tag,
ich bin selbständige Personalberaterin (ich suche Mitarbeiter für Firmen) und bitte ab und an die Kandidaten (Bewerber) ein Non Disclosure Agreement zu unterschreiben. Dazu habe ich ein vom Anwalt formuliertes Schreiben.
Nun hat mich erstmals ein Kandidat berechtigterweise darum gebeten, dass mein Kunde ebenfalls ein Non Disclosure Agreement unterschreiben möchte und ich habe dann gleich angeboten, dass ich dies auch tun würde.
Nun bräuchte ich dringend Hilfe, das bisherige NDA umzuformulieren, einmal für meinen Kunden, und einmal für mich als Personalberaterin. Gerne sende ich Ihnen hier anbei den Text:
zwischen
…………………………………- nachfolgend „Personalberatung" -
und
………………………………………………………………………………………….
- nachfolgend „Bewerber" -
Präambel
Der Bewerber hat gegenüber der Personalberatung Interesse an der Position ………………………. und gegebenenfalls dem Abschluss eines entsprechenden Anstellungsvertrages mit der entsprechen-den geäußert.
Im Zuge der weiteren Gespräche und Verhandlungen zwischen der Personalberatung und dem
Bewerber sowie im Zuge des weiteren Bewerbungsverfahrens werden dem Bewerber vertrauliche Informationen insbesondere über die zu besetzende Position und die entsprechende Gesellschaft mitgeteilt. Diese Informationen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nur auf-grund besonderer und schriftlicher Gestattung durch die Personalberatung oder durch die Gesell-schaft und nur nach Maßgabe dieser Vereinbarung – egal in welcher Form – mitgeteilt werden. Auf dieser Grundlage werden die nachfolgenden Regelungen getroffen.
§ 1 Gegenstand der Vertraulichkeitsvereinbarung
(1) Vertrauliche Informationen gemäß dieser Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) sind alle dem Bewerber zugänglich gemachten Informationen über die zu besetzende Position, die entsprechende Gesellschaft, die Gesellschafter sowie die Umstände der Stellenbe-setzung. Die Form der Information spielt dabei keine Rolle. Die Vereinbarung schließt alle schriftlichen, mündlichen oder in elektronischer Form übermittelten Informationen und Daten ein.
Insbesondere ist Vertraulichkeit zu bewahren über:
- den Namen der Gesellschaft, bei der die Position zu besetzen ist;
- die Position, für die der Bewerber sich interessiert;
- die Umstände der Stellenbesetzung;
- gegebenenfalls den Anstellungsvertrag.
(2) Eine Information ist nicht als vertraulich anzusehen, wenn sie bereits öffentlich
bekannt gewesen ist, als der Bewerber davon Kenntnis erlangt hat.
§ 2 Pflichten des Bewerbers
(1) Der Bewerber verpflichtet sich, alle ihm unmittelbar oder mittelbar zur Kenntnis ge-langten Informationen im Sinne von § 1 dieser Vereinbarung streng vertraulich zu behandeln und darüber strengstes Stillschweigen zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Bewerber dazu, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der Informationen zu treffen, insbe-sondere elektronische Informationen mit einem geeigneten Passwort zu schützen, gegen-ständliche Informationen sicher und in zumutbarem Umfange unter Verschluss zu halten und damit gegen den unberechtigten Zugriff durch Dritte zu sichern.
(2) Der Bewerber ist berechtigt, die Informationen zum Zweck der Vertragsprüfung einem Berufsträger vorzulegen. Der Bewerber darf den Berufsträger nicht von der Schweigepflicht entbinden.
(3) Der Bewerber erklärt, dass er über § 2 Abs. 2 hinaus vertrauliche Informationen nach dieser Vereinbarung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens der Personalberatung oder der Gesellschaft weitergibt und dies auch nur dann, wenn die Weitergabe der Informa-tionen im Rahmen der Bewerbung erforderlich ist.
(4) Der Bewerber erklärt, dass er alle ihm zur Kenntnis gelangten Informationen aus-schließlich zu dem Zweck verwenden wird, sich um die genannte Position zu bewerben und gegebenenfalls einen Anstellungsvertrag abzuschließen.
(5) Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Der Bewerber wird nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens sämtliche dem Bewerber zur Verfügung gestellten Dokumente, Unterlagen und sonstigen Informationen unverzüglich zurückgeben, alternativ auf Verlangen der Personalberatung oder der Gesellschaft unver-züglich zerstören oder löschen. Dem Bewerber steht unter keinem rechtlichen Gesichts-punkt ein Zurückbehaltungsrecht an den gegenständlichen Informationen zu, wenn sich nicht aus zwingenden gesetzlichen oder sonstigen rechtlichen Gründen ein anderes ergibt.
(6) Darüber hinaus verpflichtet sich der Bewerber zur Einhaltung aller bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und zum Stillschweigen über den Inhalt dieser Vereinbarung
§ 3 Vertragsstrafenregelung
(1) Der Bewerber verpflichtet sich, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen die Verpflichtungen zur Wahrung der Vertraulichkeit aufgrund dieses Vertrages, eine Vertrags-strafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beläuft sich auf ein durchschnittliches Bruttomonatsge-halt, das der Bewerber bei Abschluss des Anstellungsvertrages mit der Gesellschaft erhalten hätte. Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung eines etwaig bestehen-den Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüber hinausgehenden Anspruchs auf Scha-densersatz nicht ausgeschlossen.
(2) Soweit der Bewerber vertrauliche Informationen nach § 1 dieser Vereinbarung an Dritte weitergegeben hat, wird der Bewerber für ein etwaig schuldhaftes Verhalten Dritter ebenfalls im Umfange von § 3 Abs. 1 dieser Vereinbarung einstehen wird.
§ 4 Schriftformklausel / Anwendbarkeit deutschen Rechts / salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ganz oder teilweise nichtig sind oder nichtig werden und für den Fall, dass diese Vereinbarung von den Parteien nicht beabsichtigte Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An-stelle der unwirksamen oder nichtigen oder fehlenden Bestimmung tritt eine solche wirksa-me Bestimmung, die dem Willen der Parteien unter Berücksichtigung des Zwecks dieser Ver-einbarung am nächsten kommt und vereinbart worden wäre, wenn die Parteien beim Ab-schluss dieser Vereinbarung die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit oder das Fehlen der jeweili-gen Bestimmung bewusst gewesen wäre.
(3) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dieser und anlässlich dieser Vereinbarung soll deut-sches Recht Anwendung finden. Soweit dies gesetzlich oder aus sonstigen rechtlichen Grün-den zugelassen ist, wählen die Parteien dieser Vereinbarung ausdrücklich das Recht der Bun-desrepublik Deutschland.
Ich bedanke mich schon im voraus ganz herzlich!
Mit herzlichen Grüßen