Frage zum Wohnungskauf
vom 26.12.2021
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Kolditz / Jübek
Der Eigentümer bietet neben dieser Wohnung in Zukunft noch zwei weitere Wohnungen im Hinterhaus zum Verkauf an aus denen dann eine Eigentümergemeinschaft gebildet werden soll. ... Eigentümer der gesamten Immobilie ist eine Erbengemeinschaft. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und andere rechtlichen Voraussetzungen scheinen erfüllt zu sein da die Eigentümer und der Makler von einem Notartermin sprachen.