Urlaubsanspruch und -abgeltung bei Kündigung zum Ende der Elternzeit
vom 31.10.2019
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Orth, LL.M. / Saarbrücken
Laut Anstellungsvertrag steht mir kalenderjährlich der gesetzliche Mindesturlaub in Höhe von 20 Tagen, sowie weitere 8 Arbeitstage Urlaub zu. Der zusätzliche Urlaub wird nach Inanspruchnahme des gesetzlichen Urlaubs gewährt und verfällt ersatzlos, sollte er nicht bis 31.03. des Folgejahres angetreten worden sein. ... Auf Nachfrage wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass ich lediglich einen Anspruch auf 21 Tage Urlaub aus dem Jahr 2016 hätte.