Mit einem neuen Steuerbescheid wurde die Steuer erneut festgesetzt und mein Mann erhielt eine weitere fünfstellige Steuererstattung auf sein Konto ( Aufgrund der Aberkennung der Fortbildungskosten).. Der Steuerbescheid ( Zusammenveranlagung) ist NOCH nicht bestandskräftig!
Hab die Steuerbescheid nicht bei mir, daher sind die Zahlen gerade nur erfunden: Ich habe 2014 Aus Gewerbebetrieb Gewinn i.h.v 5500 Euro (da ich vom Finanzamt Vorsteuer erhalten habe) Aus angestelltenverhältnis bruttolohn i.h.v 9500 Euro Muss 1000 Euro Einkommensteuer laut dem Bescheid welchen ich heute erhalten habe bezahlen. 2015 habe ich noch nicht übermittelt. 2015 habe ich einen VERLUST aus Gewerbebetrieb i,H von 5500 (da die Rechnungen alle nicht belegt werden konnten und ich die Vorsteuer zurück zahlen musste).
Auf meine schriftliche Nachfrage wie die Berechnung aussieht und auf welcher Grundlage diese erstellt wird, erhalte ich folgende Antwort: „ Einkommen aus Gewerbebetrieb abzüglich 30 % Steuer, Umrechnung auf den Monat + Monatsbeitrag Krankenversicherung.
Sehr geehrter Anwalt, sehr geehrte Anwältin, im Dezember 2007 erwarte ich ein Baby. Ich bin Inhaberin einer Einzelfirma in Sachsen und habe 2 Angestellte. Das Geschäft wird weiterlaufen und zusätzlich eine Fachkraft eingestellt.
--- dieses ist eine personenbezogene Frage !!! --- Sehr geehrter Herr Schmidt, da ich schon einmal eine sehr gute Auskunft von Ihnen bekommen habe, wende ich mich mit einem komplexeren Problem direkt an Sie. Ich habe im Juli 2000 eine berufsbedingte Doppelte Haushaltsführung begründet.
Nun entdecke ich darin unrichtige Angaben über Steuer. Mein Mann bekam immer die Steuer-Erklärung und ließ mich immer in Eile unterschreiben. ... Ich habe die von mir angeforderte Steuer immer pünktlich mit ruhigem gewissen gezahlt.
Die Rahmenbedingungen sind die Folgenden: + Ich habe das Haus mehr als 10 Jahre besessen (Spekulationsfrist ist abgelaufen) + das Haus habe ich an drei Personen verkauft (Ehepaar mit erwachsenem Pflegekind) Für die Beantwortung der von mir gestellten Frage würde ich Ihnen erstens den eingescannten Kaufvertrag zusenden (12 Seiten) und die relevanten Passagen von meinem Steuerbescheid. Ich erwarte von Ihnen eine Begründung, die ich auch für den Einspruch gegen meinen Steuerbescheid gegenüber dem Finanzamt nutzen kann (also mit Verweisen auf Paragraphen, etc.).
Diese Steuer habe ich meinem deutschen Finanzamt gegenüber als im Ausland bereits gezahlte Steuer geltend gemacht. ... Es argumentierte, daß die Schweiz die Steuern rechtswidrig erhoben habe, da das DBA eindeutig vorschreibe, daß die dortigen Behörden lediglich dann Steuern erheben dürften, wenn ich in der Schweiz eine "feste Einrichtung" betreibe. ... Wie muß ich den Behörden gegenüber argumentieren, daß ich tatsächlich nur auf einer Seite der Grenze Steuern bezahlen muß?
Da die Steuer Nachzahlung für 2018 auf mich und meine Frau lautete,schalteten wir einen Steuerberater ein,dieser sollte veranlassen das meine Frau nicht für die Steuerschulden mit haften muss. ... Hier eine kurze Stichpunktartige Zusammenfassung der Ereignisse: -Stererklärung EÜR 2018 Erstellt von Ehefrau gemeinsame Veranlagung -Steuerbescheid 2018 ca.12000€ Einkommensteuer und ca 6000€ Gewerbesteuer. ... (genaue Umstände unklar) -Neuer Steuerbescheid 2017-2019 Nachzahlung 26000€ -Gesamtkosten Steuerberater ca 4000€ Die Frage ist uns durch das vorgehen des Steuerberaters ein Schaden entstanden?
Zu diesem Zeitpunkt wies mein Steuerbescheid von 2018 einen Gewinn von € 6.400,00 aus. 2020 bekam ich vom Finanzamt einen neuen Steuerbescheid für 2018. In diesem war nun der Gewinn aus dem verkauften Betriebseigentum berücksichtigt und das Finanzamt wollte über € 10.000,00 Steuern von mir. ... Meine Rechtsanwältin hat bis letzte Woche noch versucht, die Krankenkasse zu überzeugen, dass es nicht rechtens ist, auf Grund eines fehlerhaften Steuerbescheids Beiträge nachzufordern.
Dieses ist bei der Gesamt-Steuererklaerung weniger relevant, da die gesamten gezahlten Steuern zurückerstattet wurden. ... Zudem möchte ich wenn möglich noch vor dem 30.6. einen Steuerbescheid erwirken, da ich in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig bin und mit dem deutschen Steuerbescheid die Steuerzahlung für die Mieteinnahmen im Wohnortland verhindern kann (Steuerzahlung im Wohnortland wäre sonst sofort Anfang Juli fällig und die Erwirkung der Rückerstattung im Wohnortland nach Erhalt des deutschen Steuerbescheides ist aufwendig).
Diesem bin ich vorerst insoweit nachgekommen, meine monatlichen Nettobeträge ohne Gehaltsnachweis schriftlich mitzuteilen incl. einer Kopie meines Steuerbescheides 2008. ... Steuerbescheid wurden 274 Tage anerkannt. ... Und wenn ja, wie soll ich das belegen, es gibt doch nur den Steuerbescheid mit allen mir zur Verfügung stehenden Einkünften.
Seit Januar dieses Jahres habe ich mich von meiner Frau getrennt. Wir müssen nun die Steuererklärung für 11 und 12 abgeben. Ich möchte nun eine getrennte Veranlagung, sowie für 2009 und 2010 einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld stellen.
Sehr geehret Damen und Herren, Seit 2004 habe ich mich freiberuflich selbstständig gemacht und erhalte, je nach Auftragslage, Zahlungen in Höhe von durchschnittlich 2.300,--€ (Nettobetrag auf Rechnung, ohne MwSt von 16%)VOR Steuern und VOR Abzug von Werbungskosten/berufsbedingten Ausgaben in Höhe von mtl. ca. 400,--€.