Nicht selbstverantworteter Glasschaden von Mietgegenstand
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Vermietung läuft über die Mutter, Eigentümer, wie ich jetzt erfahren habe, ist wohl der Sohn, der aber nicht mehr in Deutschland wohnt und mit dem ich zuvor auch überhaupt keinen Kontakt hatte. ... Dieser glaubt mir freilich nicht und möchte den Schaden ersetzt haben. ... Muss ich zahlen und wenn ja, wie viel?