Privathaftpflicht während Arbeitszeit
Der dadurch entstandene Schaden (Kosten Schlüsseldienst und neuer Zylinder) soll nun von dem Angestellten übernommen werden. FRAGE: 1.) hat der Arbeitgeber das Recht die Kosten vom Angestellten einzufordern 2.) wenn ja, zahlt die private Haftplicht den entstandenen Schaden (ca. 300 Euro) (Privat Haftpflicht Basis bei der Aachen Münchener Versicherung) auch wenn keine sogenannte Schlüsselpolice vorhanden ist (welche meines Erachtens lediglich den Verlust eines Schlüssels versichert) Viele Dank vorab!